AGB Verkauf
Allgemeine Geschäftsbedingungen P. Šmehyl Medientechnik
Fassung
vom 04.02.2007
§ 1
Vertragsabschlüsse
Ziffer
1. Soweit keine abweichenden Vertragsbedingungen im einzelnen
ausgehandelt wurden, erfolgen unsere Vertragsabschlüsse auf der
Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie können jederzeit
unter www.smehyl.com
im
Internet eingesehen
werden sowie bei uns per Fax oder auf dem Postwege angefordert werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Abnehmer und Lieferanten sind,
gleich ob sie den unseren entgegenstehen oder nicht, ohne unsere
ausdrückliche schriftliche Zustimmung für uns unverbindlich.
Ziffer
2. Vertragsabschlüsse mit uns bedürfen zu ihrem Zustandekommen der
schriftlichen Form. Bei schriftlichem Auftrag wird die schriftliche
Auftragsbestätigung gegenüber unseren Abnehmern durch die Ablieferung
der von dem Abnehmer bestellten Ware oder durch die Inangriffnahme der
von dem Abnehmer bestellten Leistung ersetzt.
Ziffer
3.
Etwaige Angebote, die wir unterbreiten, sind freibleibend, es sei denn,
wir hätten bei ihrer Unterbreitung schriftlich etwas anderes erklärt.
Sie werden erst mit der Auftragsbestätigung nach erfolgter Annahme
verbindlich. Die Preise unserer Waren und Dienstleistungen sind auch
nach Auftragsbestätigung freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als
Festpreise bestätigt werden.
Ziffer 4. Durch
schriftliche
Erklärungen aus unserem Hause werden wir nur dann verpflichtet, wenn
sie durch einen Geschäftsführer, Prokuristen oder
Handlungsbevollmächtigten gekennzeichnet sind. Aus der Erfüllung eines
nicht rechtswirksam bestätigten Auftrags oder der Abnahme einer nicht
rechtswirksam erfolgten Bestellung ist nicht auf eine Duldungsvollmacht
zu schließen.
§
2 Leistungserbringung
Ziffer
1. Unsere Verkaufspreise verstehen sich ab Lager München. Leistungsort
für alle Ansprüche aus den mit uns geschlossenen Verträgen ist,
ungeachtet der von uns übernommenen Versendung, ausschließlich der Sitz
unserer Gesellschaft.
Ziffer 2. Die von uns
angegebenen
Leistungsfristen beginnen mit dem Tag des Vertragsabschlusses, es sei
denn, im Vertrag ist festgehalten, welche konkreten
Ausführungseinzelheiten der Abnehmer noch mitzuteilen hat. In diesem
Falle beginnen die Leistungsfristen mit dem Eingang einer
entsprechenden schriftlichen Erklärung des Abnehmers bei uns. Die
Leistungsfristen enden mit der Ablieferung oder, falls uns die
Ablieferung durch Übersendung aus von uns nicht zu vertretenden
Umständen unmöglich wird, mit der Meldung der Versandbereitschaft.
Teilleistungen sind zulässig und vom Abnehmer nur dann
zurückweisungsfähig, wenn er nachweisen kann, dass durch den teilweisen
Verzug sein Interesse an dem gesamten Vertrag fortgefallen ist.
Ziffer
3. Höhere Gewalt berechtigt uns, unsere Leistung für die Dauer der
Behinderung und einer anschließenden Anlaufzeit hinauszuschieben oder,
wenn sie uns die Leistung unmöglich macht oder wesentlich erschwert,
vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt
gelten auch Streiks, unvorhersehbare Betriebsstörungen,
Rohstoffverknappungen oder unvorhersehbare Ausfälle bei unserer eigenen
Belieferung. Unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche kann der
Abnehmer in diesen Fällen von uns die Erklärung verlangen, ob wir vom
Vertrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Zeit liefern wollen.
Erklären wir uns nicht, so kann der Abnehmer zurücktreten.
Ziffer
4. Nimmt der Abnehmer die ihm aufgrund seines Auftrages gelieferte Ware
nicht ab, so können wir, nachdem wir ihm eine Nachfrist von einer Woche
gesetzt haben, vom Vertrage zurücktreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. Statt der Geltendmachung dieser Rechte können
wir über die Ware auch anderweitig verfügen und dem Abnehmer innerhalb
von zwei Wochen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist gleichartige Ware
zu den vereinbarten Bedingungen liefern.
Ziffer 5.
Reparaturaufträge unserer Abnehmer, die wir außerhalb von
Gewährleistungsarbeiten übernehmen, werden von uns ohne erneute
Rücksprache hinsichtlich der entstehenden Kosten ausgeführt, es sei
denn, es wurde zunächst nur die Erstellung eines Kostenanschlages
vereinbart. In letzterem Fall berechnen wir dem Abnehmer die Kosten
unseres Kostenanschlags, wenn er nach Erhalt des Kostenanschlags von
dem Reparaturauftrag Abstand nimmt. Kostenanschläge erfolgen ohne
Übernahme einer Gewähr für Richtigkeit.
Ziffer 6.
Der Versand
einer Ware erfolgt nach bestem Ermessen des Lieferanten, jedoch ohne
Gewähr für billigste Verfrachtung. Sämtliche Sendungen einschließlich
etwaiger Rücksendungen gehen auf Kosten des Abnehmers. Versicherung
erfolgt auf seinen Wunsch und zu seinen Lasten.
Ziffer
7. Die
Verpackung einer Ware ist in den Angebots- und Listenpreisen enthalten.
Sämtliche Waren werden in geeigneten Kartonagen geliefert. Besondere
Packmaterialien, wie z. B. seetüchtige Verpackung, Luftfracht etc.
gehen zu Lasten des Abnehmers. Bei Rückgabe des Packmaterials erfolgt
keine Vergütung.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Ziffer
1.
Unsere Rechnungen sind grundsätzlich zahlbar innerhalb von 10 Tagen
nach Rechnungsstellung, sofern nicht eine anderweitige schriftliche
Vereinbarung getroffen wurde.
Ziffer 2.
Zahlungsüberweisungen
haben auf die in unserer Rechnung angegebenes Bankkonto zu erfolgen.
Nehmen wir Schecks oder Wechsel entgegen, so geschieht dies
zahlungshalber. Unsere Forderung gilt erst dann als getilgt, wenn der
von Rückgriffsansprüchen unbelastete Gegenwert unserem Bankkonto
gutgebracht wurde. Wechselspesen gehen zu Lasten unseres Abnehmers.
Ziffer
3. Bei Zielüberschreitungen haben wir, neben unseren gesetzlichen
Rechten, das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen und noch
ausstehende Leistungen nur gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung
zu erbringen.
Ziffer 4. Ohne Rücksicht auf die
Laufzeit etwa
entgegengenommener Wechsel werden unsere sämtlichen Geldforderungen
gegen einen Abnehmer fällig, wenn der Abnehmer seine Zahlungen
einstellt oder nach Vertragsschluss oder der Entgegennahme von Wechseln
und Schecks Umstände bekannt werden, die geeignet sind, Zweifel an der
Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu begründen. Wir können in diesen
Fällen nach angemessener Nachfrist auch vom Vertrag zurücktreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Ziffer
5. Eine
Aufrechnung unserer Forderung mit einer Gegenforderung, die nicht
unbestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist, ist unzulässig.
Desgleichen ist die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge
unzulässig, es sei denn das Zurückbehaltungsrecht beruht auf einer
unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung.
§
4 Eigentumsvorbehalt
Ziffer
1. Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere
gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller sowie die künftigen, soweit
sie mit der gelieferten Ware im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
Ziffer
2. Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware
(Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er
tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser
Weiterveräußerung ab, gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder
nach Verarbeitung weiterveräußert oder ob sie mit einem Grundstück oder
mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die
Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die
uns nicht gehören, weiterveräußert oder wird sie mit einem Grundstück
oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des
Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und
uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.
Ziffer
3. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der
Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies
nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der
Einbeziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in
Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für
die Vorbehaltsware zu.
Ziffer 4. Verarbeitung oder
Umbildung
der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller gemäß § 950 BGB,
ohne uns zu verpflichten.
Ziffer 5. Wird die in
unserem
Eigentum stehende Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Verkehrswertes unserer Ware zum Wert der anderen verarbeiteten
Gegenstände zurzeit der Verarbeitung. Der Besteller wird die neue Sache
mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns verwahren.
Ziffer
6. Wir verpflichten uns, auf Anforderung die uns zustehenden
Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden
Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20%
übersteigt.
Ziffer 7. Nehmen wir Wechsel als
Zahlungsmittel
entgegen, besteht unser Eigentumsvorbehalt solange fort, bis
feststeht, dass wir aus diesen Wechseln nicht mehr in Anspruch genommen
werden können. Aufgrund der abgetretenen Forderung beim Besteller
eingehende Wechsel werden hiermit an uns abgetreten und indossiert. Der
Besteller verwahrt die indossierten Wechsel für uns.
§ 5 Sachmängel/ Verjährung
Ziffer
1. Mängel der vom Abnehmer gekauften Ware, die bei sachgemäßer
Untersuchung ohne weiteres erkennbar sind, müssen uns innerhalb von
zwei Wochen nach Ablieferung der Ware an den Abnehmer, Mängel die bei
der Untersuchung nicht erkennbar sind, unverzüglich nach ihrer
Entdeckung schriftlich angezeigt werden.
Ziffer 2.
Für Mängel,
die uns der Abnehmer innerhalb eines Jahres nach dem Tage der
Ablieferung der gekauften Ware entsprechend der vorstehenden Bestimmung
ordnungsgemäß anzeigt, leisten wir in der Weise Gewähr, dass wir die
Ware nach unserer Wahl entweder nachbessern oder durch eine mangelfreie
Ware ersetzen. Jede Rücksendung einer mangelhaften Ware zum Zwecke der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung bedarf unserer vorherigen
schriftlichen Zustimmung. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Abnehmer
verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren.
Ziffer
3. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden
oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen
als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Abnehmer nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag
zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst
auszugehen, wenn uns hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg
erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich
ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn
begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder
wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
Ziffer
4. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen
von der geschuldeten Leistung, bei natürlicher Abnutzung oder bei
Schäden, die infolge übermäßiger Beanspruchung entstanden sind. Keine
Gewährleistung besteht auch für Transportschäden und Schäden, die durch
Verwendung nicht geeigneten Zubehörs oder unsachgemäßer Behandlung
entstanden sind (z. B. verschmutzte Tonköpfe, abgebrochene Videoköpfe
und dergleichen). Werden von dem Abnehmer oder Dritten unsachgemäße
Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für
diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche. Keine
Gewährleistung besteht des weiteren für bei uns gekaufte gebrauchte
Ware sowie für Ware, die nach der Ablieferung zu einem im Rechtssinne
neuen Gegenstand verbunden oder verarbeitet wurde. Ist die Seriennummer
eines Gerätes verändert, unkenntlich gemacht oder entfernt, so sind wir
bis zum Nachweis, dass das Gerät bei uns gekauft wurde, berechtigt,
jegliche Gewährleistung zu verweigern.
Ziffer 5.
Weisen wir
eine Mängelanzeige schriftlich als unbegründet zurück, so verjährt der
Gewährleistungsanspruch spätestens einen Monat nachdem die
Zurückweisung dem Abnehmer zugegangen ist.
Ziffer
6. Mängel an
Teillieferungen berechtigen nicht zur Annullierung eines gesamten
Auftrags oder anderer bereits erteilter, aber noch nicht erledigter
Aufträge.
Ziffer 7. Für Reparaturaufträge unserer
Abnehmer,
die wir außerhalb der Gewährleistung für die bei uns gekaufte Ware
übernehmen, sowie für alle anderen mit uns abgeschlossenen
Werkverträge, gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
Ziffer
8. Die Verjährungsfrist für gegen uns gerichtete Ansprüche, die nicht
auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt
ebenfalls ein Jahr.
§
6 Sonstiges
Ziffer
1. Sobald wir von einem unserer Abnehmer Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen können, sind wir berechtigt, als
Schadensersatz statt des tatsächlich entstandenen Schadens ohne
Nachweis eines Schadens 15 % der Vergütung zu verlangen, die uns bei
Erfüllung des Vertrages zugestanden hätte. Dem Abnehmer bleibt der
Nachweis eines wesentlich niedrigeren Schadens vorbehalten.
Ziffer
2. Unsere Rechtsbeziehungen zu Abnehmern und Lieferanten unterliegen
auch bei Auslandsberührung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ziffer
3. Ist der Abnehmer Vollkaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand
München.
Ziffer
4. Ist eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam, so richtet sich der Inhalt des Vertrages insoweit nach den
entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
AGB Vermietung
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
Ziffer
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Ziffer 2. Wir
vermieten unsere Geräte nur an Unternehmer zur gewerblichen Nutzung.
Mit der Bestellung erklärt der Kunde, dass er Unternehmer ist und
unsere Geräte nur in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit einsetzt. Unternehmer im Sinne der
Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen
getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind
nur Unternehmer.
Ziffer 3.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine
Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Ziffer
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Wir halten uns an das Angebot 14
Tage ab Datum des Angebots gebunden. Technische Änderungen sowie
Änderungen in Form und Aussehen bleiben im Rahmen des Zumutbaren
vorbehalten. Wenn der Kunde keine Bestellung abgibt, behalten uns vor,
für die Fertigung unseres vom Kunden gewünschten Angebots eine Gebühr
von € 60,00 zu berechnen,.
Ziffer
2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte
Mietsache anmieten zu wollen. Die Bestellung hat schriftlich zu
erfolgen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns
anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch
Auslieferung der Mietsache an den Kunden erklärt werden.
Ziffer
3. Soweit der Umfang oder der Inhalt der Bestellung von unserem Angebot
abweicht, behalten wir uns vor, unsere Konditionen entsprechend zu
ändern. Wir liefern erst nach Bestätigung der neuen Konditionen durch
den Kunden. Bei vorhersehbarer Nichtverfügbarkeit der Mietsache in
unserem Lager werden wir mit schriftlichem Einverständnis des Kunden
durch Fremdanmietung erfüllen. Die Mehrkosten gehen zu Lasten des
Kunden.
Ziffer 4. Der Vertragsschluss erfolgt unter
dem Vorbehalt der rechtzeitigen Verfügbarkeit der Mietsache in unserem
Lager und der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch
unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die
Nichtverfügbarkeit nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über
die Nichtverfügbarbeit der Leistung unverzüglich informiert. Die
Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Vergütung und Kosten
Ziffer
1. Der angebotene Mietpreis ist bindend. Die Mietpreise sind
Nettopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in Rechnung
gestellt. Der Kunde hat alle anfallenden Transportund Verpackungskosten
zu tragen. Die Rücksendung hat frei Haus an unser Lager zu erfolgen.
Der Kunde kann den Mietpreis per Nachnahme, Überweisung oder mit
EC-Karte leisten. Bei Neukunden liefern wir nur gegen Vorkasse.
Ziffer
2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10
Tagen den Mietpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde
in Zahlungsverzug. Liegt der Mietpreis unter € 50,00, ist die Miete
sofort bei Geräteübernahme, spätestens jedoch bei Geräterückgabe zu
bezahlen. Bei späterer Bezahlung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr
von € 15,00.
Ziffer 3. Der Kunde hat während des
Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu
verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen und geltend zu machen.
Ziffer 4.
Gewährte Preisnachlässe können nur bei Einhaltung des Zahlungsziels (
Ziff. 2 ) in Anspruch genommen werden. Auf von uns fremdangemietete
Geräte gewähren wir keinen Preisnachlass.
Ziffer 5.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Dem Kunden
steht kein Zurückbehaltungsrecht gegen unseren Rückgabeanspruch zu ( §
570 BGB ).
§
4 Vermietungsbedingungen
Ziffer 1. Der Kunde ist
verpflichtet, über den beabsichtigten Verwendungszweck der Geräte
genaue Auskunft zu erteilen.
Ziffer 2. In der Bestellung ist die Person namentlich zu benennen, die die Geräte abholt. Aus Gründen die die Versicherung fordert, hat die in der Bestellung genannte Person bei Abholung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung vorzulegen. Wir sind berechtigt, die Dokumente zu kopieren. Dasselbe gilt für Erstkunden.
Ziffer
3. Der Kunde oder seine Erfüllungsgehilfen haben sich unmittelbar nach
Erhalt der Geräte von der Vollständigkeit der Lieferung, der
einwandfreien Funktion und dem einwandfreien Zustand der Mietobjekte zu
überzeugen und evtl. Mängel oder Beschädigungen unverzüglich uns
anzuzeigen. Dasselbe gilt für Mängel oder Beschädigungen, die während
der Zeit der Abholung oder des Versandes bis zum Tag der Rückgabe an
uns auftreten. Anderenfalls ist die Geltendmachung von
Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Den Kunden trifft die volle
Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den
Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für
die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die rügelose Übernahme der Geräte
gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsgemäßen Gebrauch
geeigneten Zustands.
Ziffer 4. Die Rücknahme der
Mietsache durch den Vermieter bestätigt nicht, dass diese mangelfrei
übergeben wurde. Der Vermieter behält sich eine ausführliche Prüfung
der Geräte wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
Ziffer
5. Soweit Geräte außerhalb der vereinbarten Mietdauer vor 14.00 Uhr
aus- oder nach 10.00 Uhr zurückgeliefert werden, wird ein voller
Tagesmietpreis berechnet. Wenn auf Veranlassung des Mieters die Geräte
später als vereinbart das Lager verlassen, so ist die
Versandbereitschaft in unserem Lager der Auslieferung gleichzusetzen.
Ziffer
6. Bei einer Mietdauer von einer Kalenderwoche werden 5 Tage berechnet,
auch wenn in diese Woche Feiertage fallen. Liegt die Mietdauer unter
einer Woche, so werden Samstage, Sonntage und Feiertage mitberechnet.
Ziffer
7. Mindestmietdauer ist in jedem Fall die vertraglich vereinbarte
Mietdauer.
Ziffer 8. Wird ein Mietauftrag innerhalb
von 24 Stunden vor dem uns angegebenen Auslieferungstag storniert,
berechnen wir 50 % der vereinbarten oder zu erwartenden Gesamtmiete.
Für Geräte, die wir im Einverständnis des Kunden selbst angemietet
haben, berechnen wir den vollen Mietpreis.
Ziffer 9.
Wir sind grundsätzlich berechtigt, vor Übergabe der Geräte eine Kaution
in Höhe des Gesamtwertes der Mietobjekte oder in Höhe des
voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu fordern.
§ 5 Gefahrübergang
Ziffer
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Mietgeräte geht mit Übergabe, bei Versand mit der
Auslieferung der Mietgeräte an den Spediteur, den Frachtführer oder der
sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über. Dies gilt
auch für den Fall, dass wir den Transport selbst übernehmen.
§ 6 Gewährleistung
Ziffer
1. Wir leisten für Mängel der Mietsache nur Gewähr durch
Ersatzlieferung. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig
verschwiegen haben.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
Ziffer
1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unserer Vertragspflichten haften
wir nicht. Das gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung
unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Vermieter
haftet auch nicht für mittelbare Folgeschäden.
§ 8 Haftung des Kunden
Ziffer
1. Der Kunde haftet für Beschädigung und Verlust für alle angemieteten
Geräte vom Tag der Abholung oder des Versandes bis zum Tag der Rückgabe
an uns soweit die Versicherung entsprechend ihrer
Versicherungsbedingungen für Beschädigung oder Verlust nicht leistet.
Der Kunde ist verpflichtet, uns die Kosten der Reparatur der
beschädigten Mietsache zu ersetzen. Soweit die Reparatur wirtschaftlich
nicht sinnvoll ist oder die Mietsache untergegangen ist, hat uns der
Kunde den Neuwert der Mietsache oder den Neuwert eines gleichwertigen
Gerätes zu erstatten. Darüber hinaus hat der Kunde Schadensersatz in
Höhe der mit ihm vereinbarten Miete für die Dauer der Reparatur, bzw.
für die Wiederbeschaffung eines Ersatzgerätes zu leisten. Die Kosten,
die uns für Geräte, die wir im Einverständnis des Kunden selbst
angemietet haben, berechnet werden, hat der Kunde als Schadensersatz zu
tragen.
Ziffer 2. Reparatureingriffe des Mieters
sind in keinem Fall gestattet.
§ 9 Versicherung
Ziffer
1. Um sich vor den Folgen von Beschädigung und Verlust der gemieteten
Geräte zu schützen, sollte eine entsprechende Schadensversicherung
durch den Mieter abgeschlossen werden.
§ 10 Schlussbestimmungen
Ziffer
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen
des UNKaufrechts finden keine Anwendung.
Ziffer 2.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag ist unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
sind.
Ziffer 3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.